Gemeinsam geht es besser – der Elternbeirat
Zu den zentralen Aufgaben des Elternbeirats gehören:
- die Vermittlung zwischen Elternhaus und Schule bei Anliegen, Fragen oder Verbesserungsvorschlägen
- die Unterstützung und Beratung der Schulleitung in schulischen Angelegenheiten
- die Förderung des Informations- und Meinungsaustauschs innerhalb der Elternschaft
- die Mitwirkung bei schulischen Veranstaltungen, Projekten und Arbeitsgruppen
- sowie die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls innerhalb der Schulgemeinschaft
Die gewählten Elternvertreter der Klassen 1-4 bestimmen den Vorsitz des Elternbeirats sowie weitere Mitglieder und deren Stellvertreter für die Schulkonferenz.
Darüber hinaus engagiert sich der Elternbeirat in verschiedenen schulischen Gremien und trägt durch konstruktive Zusammenarbeit dazu bei, die Lern- und Umgebungsbedingungen der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich zu verbessern.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Elternbeirats unter:
Schulgesetz für Baden-Würtemberg:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulGBW1983V25P57